Transparente
Behandlungskosten vor Therapiebeginn
... sind für uns das A und O, so sind Sie immer gut informiert.
Die Abrechnung richtet sich nach der allgemein gültigen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ und ist abhängig von Ihrem Versicherungsstatus variabel.
Alle Privatversicherten (auch beihilfeberechtigte Beamte/Postbeamten B/KVB) bekommen ihre Rechnung in dem gewohnten Umfang erstattet.
Aufgrund von Reglementierungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern ist es uns derzeit leider nicht möglich, einen allgemeinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen zu schließen. Kosten für unsere Untersuchungen und Behandlungen können Sie als gesetzlich Versicherter im Rahmen von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) jederzeit in Anspruch nehmen.
Ob Ihre Krankenversicherung bestimmte Vorsorgeleistungen übernimmt, können Sie in vielen Fällen direkt bei der Krankenkasse nachlesen. Diese Links und Kontaktdaten haben wir für Sie bereits zusammengetragen.
Bitte suchen Sie hier nach Ihrer Krankenkasse:
Name der Krankenkasse